4.03.2022

Ab 04.03.22 gilt 3G für den Besuch unserer Kurse und der Trainingsfläche

Die neue NRW Corona-Schutzverordnung tritt ab dem 04.03.2022 in Kraft und besagt, dass Sport ab sofort grundsätzlich mit 3G möglich ist: Zutritt für Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestet.

Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – durch den Eintrag im Impfpass oder den digitalen Impfnachweis. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.

Genesene benötigen einen Nachweis für einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt.

Getestete müssen eine Bescheinigung über einen negativen Corona-Test vorlegen. Ein negatives Schnelltest-Ergebnis von einer offiziellen Teststelle, dass nicht älter ist als 48 Stunden, reicht aus. Selbsttests berechtigen nicht zum Zugang.

 

Kinder sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.

 

Wir bitten unsere Kunden, weiterhin um ein verantwortungsvolles und respektvolles Miteinander, um sich und andere zu schützen.